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Königinnentum

Das Königinnentum hat seinen Ursprung in der altägyptischen Mythologie und göttlichen Sphäre. Das Königtum wurde von den Ägyptern nie als eine menschliche Insititution begriffen. Schon in der Urzeit regierten die Götter nach irdischer Art. Einst herrschte Osiris als "Halbgott" über das Land am Nil und auf ihn folgte sein Sohn Horus. In den nachfolgenden Königen auf Erden, die göttlicher Abkunft waren inkarnierte sich Horus, der Gott des Königtums.

Die ideologische Rolle der Königin bestand darin den göttlichen Aspekt des Königtums zu ergänzen und zwar durch göttliches Königinnentum. Und die Königin repräsentierte das weibliche Prinzip im Universum sowie der König das männliche.

In dieser Dualität und wechselseitigen Abhängigkeit wurde mit jedem Tag der Erhalt der kosmischen Ordnung mitgarantiert, durch das sich der König stets erneuern konnte. Diese Dualität gründet auch in der Mythologie, wobei das Eine ohne das Andere nicht existieren kann.

Abb. links: Königin mit üppiger Perücke und Uräus
(teils abgebrochen) an der Stirn.
British Museum, London. Foto: Anja Semling


Die königlichen Frauen an der Seite des Königs verschafften ihm natürlich auch seine Thronerben. Ein König konnte mehrere Frauen gleichzeitig haben, wobei aber nur eine in der Regel seine Hauptfrau war. Dieser stand eine rituelle Rolle in ihrer Funktion als Königin zu, den anderen (Neben-)Frauen nicht. Diese sogenannte "Große Königsgemahlin" des regierenden Königs sowie auch die Königsmutter waren für den Erhalt der Macht von wesentlicher Bedeutung.

Hatschepsut aber war eine Königin, die mit dem Königtum zugleich die Würde des Gottes übernahm und die Doppelkrone der Pharaonen trug, mit der sie ihre Herrschaft über die »beiden Länder« zum Ausdruck brachte. Im Alten Ägypten war allerdings seit alters her nicht vorgesehen, dass eine Frau den Thron bestieg. Hatschepsut, sich dessen bewußt, gab sich als Königin im Laufe ihrer Regierungszeit, nach außen hin stets männlich, wie man aus Darstellungen Ihrer gut erkennen kann.

Der Status königlicher Frauen wurde durch die Bezugnahme auf den König bestimmt

Begriffe Status

Aussprache

Hieroglyphen

Königsmutter

mut nesut

mwt-nsw

Große Königsgemahlin
(=Hauptfrau des Königs)

hemet nesut weret

hmt wrt nsw

Königsgemahlin

hemet nesut

hmt nsw

Königstochter

sat nesut

Königsschwester

senet nesut

nesut (nsw.t) = König


Als offizielle Begleiterin und Gefährtin des Königs trat die "Große Königsgemahlin" nie in dominierender Haltung nach vorne. Sie konnte auch des Königs Beraterin sein, da ihr durch ihre Stellung politische Einflußmöglichkeiten zukamen. Die "Große Königsgemahlin" trat mit dem König zuweilen bei religiösen und politischen Gelegenheiten in der Öffentlichkeit auf. Daneben erfüllte sie aber auch ihre ganz eigenständige religiös-kultische Rolle, unabhängig vom König.
Im Gegensatz zu den herrschenden Pharaonen hatten die Königinnen für ihre Namen lediglich eine Kartusche. Im Alten Reich wurden auch Königinnen in einer Pyramide bestattet, in der Nähe ihres König-Gemahls Pyramiden-Grabstätte. Diese Pyramiden sind viel kleiner als die der Pharaonen.

Eine gut erhaltene, wertvolle königliche Grabausstattung fanden Forscher im Grab der Königin Hetepheres, die Königinmutter von Pharao Ceops.

Abb. links: Königinnen-Pyramide.
Gizeh-Plateau. (Foto: Stefan Eggers)


Ein wichtiges Priesterinnenamt* im Neuen Reich war die »Gottesgemahlin des Amun« und wurde von der Gemahlin (oder einer Tochter) des regierenden Königs ausgeübt. Der Titel "Gottesgemahlin" (hemet-netscher) ist seit der 18. Dynastie belegt. Die Gottesgemahlin übernimmt die gleichen Funktionen wie der Hohepriester und trägt dazu bei, den Gang der Welt zu erhalten. (*mehr zu Priesterinnen siehe Frauen > Berufsleben.)

Die Königin im alten Ägypten hatte wie oben schon erwähnt eine hervorgehobene Stellung; diese war auf ihre Eigenschaft als Gemahlin des Herrschers zurückzuführen. Oder auch durch ihr Verhältnis zu ihrem Sohn geprägt. Sie konnte königlicher Abstammung sein, mußte es aber nicht. Die Königin Teje beispielsweise, "Große Königsgemahlin" von Amenophis III. (18. Dynastie), war bürgerlicher Herkunft.

Die Hauptgemahlin des Königs hatte einen eigenen Palast, mit eigenem Hausstand, zu dem auch hohe Beamte gehörten, und Ländereien. Sie war unumschränkte Herrin über ihren Besitz und ihr Personal. Sie war quasi wirtschaftlich selbständig. In ihrem Palast, bzw. im Harem, wohnten die Nebenfrauen des regierenden Königs sowie die Kinder dieser Frauen.

Die Königin trug neben der Geierhaube vielfach die Kronen der großen Göttinnen: Hathor, Isis oder Mut. Dieser Kopfschmuck bestand aus Attributen wie: zwei hohe Federn, Kuhgehörn, Sonnenscheibe, Uräusschlange.
Die Geierhaube, die auch die Form eines Geiers hat, liegt beim Tragen auf dem Kopf der Königin, und kann mit weiteren Attributen ergänzt sein. Ursprünglich war die Geierhaube Kopfschmuck der oberägyptischen Schutzgöttin Nechbet. Dieser Kopfschmuck wurde eines der Standard-Insignien der Königinnen.

Abb rechts: Geierhaube mit Modius, zwei Uräusschlangen und nochmals ein Geier mit Atefkrone, als Symbol für Oberägypten.


Das reine Matriarchat – die Vererbung läuft über die Mutter – läßt sich im pharaonischen Ägypten nicht nachweisen. Der König oder die Königin wurden nicht matrilinear bestimmt, jedenfalls nicht vorwiegend oder als Regel. Söhne von Müttern, bürgerlicher Herkunft, konnten durchaus den Thron besteigen. Und für den prinzlichen Nachfolger des Königs, dessen Mutter nicht-königlicher Abstammung war, musste dieser auch nicht zwangsläufig eine Prinzessin heiraten um seine Nachfolge zu sichern.

Die wichtigsten Frauen für einen regierenden König waren seine "Große Königsgemahlin" (altägyptisch: hemet-nesut-weret) und seine Mutter (altägyptisch: mut-nesut) – beide waren Königinnen.

Abb. links: Königin mit üppiger Perücke und Uräus
(teils abgebrochen) an der Stirn.
British Museum, London. Foto: Anja Semling


Eine Königsmutter ob Haupt- oder Nebengemahlin des verstorbenen Königs wurde von ihrem Sohn in hohen Ehren gehalten. Bis in die Mitte der 18. Dynastie rangiert sie vor der Königin, der Gemahlin des Sohnes. Der Name der Königsmutter wird bereits in der Frühzeit neben den ihres Sohnes, als regierender König, aufgeführt.

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